Allgemeine Bedingungen für Xpenses-Mietvertrag-Cloud-OnlineShop

der SORECO AG

1. Vertragsbestandteile

1.1 Xpenses-Mietvertrag-Cloud

Durch getätigte Bestellung eines Paketes auf dem Soreco Xpenses Online Shop geht der Kunde einen Xpenses-Mietvertrag-Cloud mit der Soreco AG ein, welcher auf diesen Bestimmungen aufbaut. Durch den Abschluss der Bestellung, erwirbt der Kunde das Recht, unter den vereinbarten Bedingungen Lizenzprogramme der Soreco AG (SORECO) zu nutzen.

In der Bestellbestätigung und in allfälligen Nachträgen hierzu sind das Lizenzmaterial bezeichnet und der Nutzungsumfang sowie die Mietgebühren definiert und festgelegt.

1.2 Allgemeine Bedingungen

Alle übrigen Rechte und Pflichten zwischen SORECO und dem Kunden aus dem Xpenses-Mietvertrag-Cloud werden in den „Allg. Bedingungen für Xpenses-Cloud-OnlineShop der SORECO AG“ (AGB-XCOS) geregelt. Diese AGB-XCOS sind als Nachtrag der Bestellbestätigung (per Mail) beigefügt und bilden integrierende Bestandteile des Xpenses-Mietvertrags-Cloud.

1.3 Lizenzprogramme Dritter

Soweit SORECO Lizenzprogramme von Dritten vertreibt bzw. der Kunde solche von SORECO erwirbt, gelten ausschliesslich die Vertragsbedingungen des Dritt-Lieferanten, insbesondere auch deren allgemeinen Bedingungen.

2. Umfang des Nutzungsrechts an den SORECO-Lizenzprogrammen

2.1 Inhalt und Umfang

Dem Kunden wird das nicht ausschliessliche, nicht übertragbare, entgeltliche Recht eingeräumt, das Lizenzmaterial während der Dauer des Xpenses-Mietvertrages-Cloud gemäss dem im Xpenses-Mietvertrag-Cloud definierten Nutzungsumfang im eigenen Betrieb und – soweit vereinbart – in von ihm beherrschten Betrieben zu nutzen.

2.2 Nutzung

Nutzen gemäss Xpenses-Mietvertrag-Cloud bedeutet, das Lizenzmaterial im definierten Umfang in maschinell lesbarer Form auf der EDV-Anlage einzulesen, zu speichern und zu verwenden, d.h. die Programme ganz oder teilweise auszuführen und die dazu gehörende Dokumentation zu gebrauchen.

3. Eigentums- und Schutzrechte

SORECO verfügt über alle Urheber- und Eigentumsrechte und – soweit registriert – auch über die gewerblichen Schutzrechte (Patentrechte, Markenrechte etc.) an den SORECO-Lizenzprogrammen. Dem Kunden werden nur die ihm im Rahmen des Xpenses-Mietvertrags-Cloud ausdrücklich bezeichneten Nutzungsrechte am Lizenzmaterial eingeräumt.

Die Urheber- und Eigentumsrechte sowie allfällige gewerbliche Schutzrechte an den SORECO-Lizenzprogrammen verbleiben während der Dauer und nach Beendigung des Xpenses-Mietvertrags-Cloud bei der SORECO.

3.1 Wahrung der Eigentums- und Schutzrechte

Der Kunde wahrt die Eigentums- und Schutzrechte von SORECO und verpflichtet sich, auf allen von ihm erstellten bzw. ausgelagerten Kopien und Teilkopien den SORECO Urheberrechtsvermerk (Copyright) anzubringen und über Anzahl und Aufbewahrungsort sämtlicher Kopien (auch Teilkopien) Aufzeichnungen zu führen. Die SORECO hat ein Recht auf Einsicht in diese Aufzeichnungen.

3.2 Abwehr von Angriffen

Falls ein Dritter den Kunden wegen des Gebrauchs der SORECO-Lizenzprogramme angreift und/oder Klage einreicht, ist SORECO hierüber unverzüglich schriftlich zu informieren. SORECO ist berechtigt, anstelle des Kunden mit dem Dritten aussergerichtliche Verhandlungen und/oder einen allfälligen Prozess zu führen und zu erledigen. In jedem Fall übernimmt SORECO sämtliche durch den Angriff eines Dritten oder durch einen Rechtsstreit mit dem Dritten entstehenden Kosten sowie allfällige gerichtlich zugesprochene oder vergleichsweise anerkannte Schadenersatzansprüche des Dritten.

SORECO ist von den obenstehenden Verpflichtungen befreit, wenn der Anspruch des Dritten darauf zurückzuführen ist, dass das SORECO-Lizenzmaterial vom Kunden abgeändert oder in einer anderen Weise, als im Software-Mietvertrag Cloud definiert, genutzt wurde.

4. Geheimhaltungspflicht

Das Lizenzmaterial enthält Informationen, Ideen, Konzepte und Verfahren, welche Betriebsgeheimnisse von SORECO darstellen. Der Kunde verpflichtet sich, das Lizenzmaterial weder ganz noch auszugsweise Dritten in irgendeiner Form zugänglich zu machen, noch es zu veröffentlichen, ausser er sei dazu von Gesetzes wegen verpflichtet (z.B. Revisionsstelle).

Der Kunde stellt sicher, dass Dritte nur Zugang zum Lizenzmaterial erhalten, wenn sie sich zu dessen vertragsgemässer Nutzung bei ihm aufhalten bzw. mit seiner Zustimmung von entfernten Datenstationen auf das Lizenzmaterial zugreifen.

Der Kunde verpflichtet sich auch, Dritten keinerlei Zugang zu Datenbeständen zu geben, die ihm als Lizenzmaterial überlassen werden. Gibt der Kunde Datenträger bzw. eine Maschine an einen Dritten weiter, so hat der Kunde das gespeicherte Lizenzmaterial zu löschen.

5. Mietgebühren

5.1 Bemessung aufgrund des Nutzungsumfangs

Die Mietgebühren sowie der Nutzungsumfang sind volumenabhängig, gemäss gekauftem Paket-Preis und werden monatlich nach aktiven Usern festgesetzt. Der Paket-Preis ist im Xpenses-Mietvertrag-Cloud, nach Bestelltätigung ersichtlich.

5.2 Gebührenanpassungen

SORECO ist berechtigt, die Mietgebühren ab dem zweiten Vertragsjahr jährlich mit Wirkung per 01. Januar des Folgejahres anzupassen. Bei Anhebung der Mietgebühr um mehr als 5% verpflichtet sich SORECO, die tatsächliche Kostensteigerung auf Nachfrage nachzuweisen. Die Gebührenanpassung muss jeweils spätestens drei Monate im Voraus schriftlich angekündigt werden.

Bei Erhöhung des bei Vertragsabschluss vereinbarten Nutzungsumfangs wird die Mietgebühr von SORECO neu festgesetzt und dem Kunden die Differenz zur vereinbarten Mietgebühr in Rechnung gestellt. Die Anpassung erfolgt rückwirkend auf den Beginn der Nutzungsänderung.

Bei einer allfälligen Mindernutzung wird die Mietgebühr von SORECO neu festgesetzt bzw. reduziert. Diese Anpassung wird jedoch erst bei der nächsten Rechnungstellung wirksam, d.h. der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückerstattung der bereits bezahlten Mietgebühren.

6. Zahlungsbedingungen

Die Mietgebühr ist monatlich auf Basis des gekauften Paketes sowie mal des effektiven Volumens der Anzahl aktiven Usern/Monat zu bezahlen und wird erstmals für den der Testphase folgenden Tag/Monat zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.

7. Programmservice und Support

SORECO erbringt im Rahmen des Xpenses-Mietvertrag-Cloud folgende Leistungen, die sich auf die letzte gültige unveränderte Version des Lizenzmaterials und dessen Releases beschränken.

7.1 Programmservice

SORECO erbringt dem Kunden folgende Leistungen:

  • Anwendungs-Anpassungen an neue externe Anforderungen, z.B. Rechtsvorschriften, Betriebssystem Releases etc.
  • Abgabe von erweitertem, weiter entwickeltem oder verbessertem Programmcode in Form von Releases oder ServicePacks.
  • Orientierung über neue Methoden und Verfahren für den Einsatz und Gebrauch der Programme.

7.2 Fehlerbehebung und Support

Nach Eingang einer Fehleranzeige (mündlich, per E-Mail oder schriftlich) des Kunden bestätigt SORECO umgehend deren Empfang und legt die Dringlichkeitsstufe der Fehleranzeige nach folgenden Kriterien fest:

Dringlichkeitsstufe 1 – „kritischer Fehler“

Die zu wartende Software ist als Ganzes nicht mehr nutzbar; es treten schwerwiegende Datenintegritätsprobleme auf; die Geschäftstätigkeit beim Kunden ist nachhaltig eingeschränkt.

Die Arbeitsaufnahme zur Fehlerbehebung erfolgt unverzüglich und mit höchster Priorität; raschmöglichste elektronische Auslieferung des Korrekturcodes als individuelles ServicePack.

Dringlichkeitsstufe 2 – „dringender Fehler“

Eine oder mehrere Hauptfunktionen der zu wartenden Software ist gestört; die Geschäftstätigkeit beim Kunden ist deutlich eingeschränkt.

Die Arbeitsaufnahme zur Fehlerbehebung erfolgt gleichentags und mit hoher Priorität; raschmöglichste elektronische Auslieferung des Korrektur-codes als individuelles ServicePack.

Dringlichkeitsstufe 3 – „geringer Fehler“

Der Fehler in der zu wartenden Software schränkt die Geschäftstätigkeit beim Kunden nicht ernsthaft ein.

SORECO wird den Fehler im nächsten regulären ServicePack beheben.

Dringlichkeitsstufe 4 – „Anzeige-Fehler“

Der Fehler in der zu wartenden Software schränkt die Geschäftstätigkeit beim Kunden nicht ein und bezieht sich lediglich auf eine Unschönheit in der Anzeige.

SORECO wird den Fehler im nächsten regulären Release beheben.

7.3 SoreCOnnect & Hotline

Dem Kunden steht das SoreCOnnect als Frage- und Antwortdatenbank sowie deren Anfrageservices zur Verfügung.

Für die Diagnose und Anleitung zur Behebung von Fehlerkonstellationen sowie für Beratung und Auskünfte kann der Kunde während der ordentlichen Geschäftszeiten die telefonische Hotline benutzen.

8. Haftung

SORECO haftet für jeden aus einer nicht vertragsgemäss erbrachten bzw. unterlassenen Leistung entstandenen Schaden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit wird die Haftung von SORECO betragsmässig auf eine vom Kunden bezahlte Jahresmietgebühr beschränkt.

Eine Haftung für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, Ansprüche Dritter oder Mängel-Folgeschäden ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung findet keine Anwendung bei Personenschäden. Vorbehalten bleiben zudem die Haftungsregeln gemäss Produktehaftpflichtgesetz.

9. Vertragsdauer und Kündigung des Xpenses-Mietvertrag Cloud

9.1 Beginn und Dauer

Der Xpenses-Mietvertrag-Cloud beginnt ab getätigter Bestellung und wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen.

9.2 Kündigung durch den Kunden

Der Kunde kann den Xpenses-Mietvertrag-Cloud wie folgt schriftlich kündigen:

  • Während der 30-tägigen Testphase jederzeit auf Ende der Testphase
  • Danach jeweils mit einer Frist von 6 Monaten auf Ende eines Kalenderjahres

Bei Lizenzprogrammen Dritter gelten ausschliesslich deren Kündigungsbedingungen (Siehe Art. 1.3).

9.3 Kündigung durch SORECO

SORECO kann den Xpenses-Mietvertrag-Cloud wie folgt schriftlich kündigen:

  • wenn der Kunde eine wesentliche Pflicht aus dem Xpenses-Mietvertrag Cloud verletzt (z.B. Nichtbezahlung der Mietgebühren) jederzeit fristlos;
  • wenn SORECO das Lizenzmaterial als Ganzes vom Markt zurückzieht und/oder dessen Support einstellt mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten.

10. Weitere Bestimmungen

10.1 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen des Software-Mietvertrags Cloud (auch in Nachträgen, Anhängen etc.) sind nur gültig und rechtswirksam, wenn sie schriftlich vereinbart und von beiden Vertragsparteien unterzeichnet werden.

10.2 Rechtsnachfolge

Die Rechte und Pflichten des Kunden aus dem Software-Mietvertrag Cloud sind ohne schriftliche Zustimmung von SORECO nicht übertragbar.

Liegt der Vertrieb der Lizenzprogramme nicht mehr beim Lizenzgeber, so gewährleistet SORECO die Rechtsnachfolge.

10.3 Vertraulichkeit und Datenschutz

Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden ist eine Bearbeitung von personenbezogenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes unumgänglich, wie Kunden- und Mitarbeiteradressen, Installationsort, Ansprechpartner und andere Spezifikationen.

SORECO trifft organisatorische und technische Sicherheitsmassnahmen entsprechend dem Stand der Technik, um sicherzustellen, dass die Vorschriften des Datenschutzgesetzes eingehalten werden und um damit die verarbeiteten Daten des Kunden gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen.

Es wird ergänzend auf die Datenschutzbestimmungen, veröffentlich auf der Homepage von SORECO, verwiesen.

Ohne anderslautende Vereinbarung erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass seine Daten innerhalb der SORECO bekannt gegeben und bearbeitet werden dürfen.

10.4 Gütliche Einigung

Die Vertragsparteien bemühen sich, allfällige Meinungsverschiedenheiten einvernehmlich und gütlich zu regeln.

10.5 Anwendbares Recht/Gerichtsstand

Der Xpenses-Mietvertrag Cloud untersteht Schweizer Recht. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Software-Mietvertrag Cloud sind die ordentlichen Gerichte des Kantons Zürich ausschliesslich zuständig. Gerichtsstand ist Zürich 1.