Die Überzeitregelung der Schweiz ist basierend auf dem Arbeitsgesetz und definiert die maximale Arbeitszeit pro Woche. Gemäss dem Arbeitsgesetz beträgt die Höchstarbeitszeit 45 Stunden pro Woche für industrielle Betriebe sowie für Büropersonal, Angestellte im technischen Bereich und Verkaufspersonal in Grossbetrieben des Detailhandels. Die Höchstarbeitszeit für alle übrigen Angestellten beträgt 50 Stunden pro Woche.
In jedem Arbeitsvertrag ist festgelegt, wie viele Stunden pro Woche Sie arbeiten müssen. Wird die vertraglich festgelegt Anzahl Stunden überschritten, nicht aber die Höchstarbeitszeit, so gilt diese zusätzliche Arbeitszeit als Überstunden.
Angestellte, welche jünger als 18 Jahre alt sind, dürfen nicht mehr Stunden arbeiten als ihre Arbeitskollegen. Die tägliche Arbeitszeit darf auf keinen Fall mehr als neun Stunden betragen und muss mit Pausen innerhalb zwölf Stunden erledigt werden.
Überstunden können mit einem Lohnzuschlag von 25% entlöhnt werden. Statt eines Lohnzuschlags können Überstunden auch durch Freizeit von mindestens gleicher Länge ausgeglichen werden.
Die genaue Regelung hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören bestimmte Bedingungen des Arbeitsvertrages, die Branche des Unternehmens und auch den individuellen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (z.B. Personalreglement).
Überstunden ist die zusätzlich geleistete Arbeitszeit, welche die wöchentliche Höchstarbeitszeit NICHT überschreitet. Überzeit dagegen, ist die zusätzlich geleistete Arbeitszeit, welche die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 45 (bzw. 50) Stunden pro Woche überschreitet.
In der Schweiz gibt es zwei Arten der Überstunden; die freiwilligen Überstunden und die angeordneten Überstunden. Bei den freiwilligen Überstunden entscheidet der Arbeitnehmer selbstständig, dass er zusätzliche Stunden arbeitet.
Bei angeordneten Überstunden wird jedoch vom Arbeitgeber entschieden das länger gearbeitet wird. Dabei muss es betriebliche Gründe geben, um eine längere Arbeitszeit zu verlangen. In diesen Fällen muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass der Arbeitnehmer entsprechend kompensiert wird.
Die Überzeitregelung der Schweiz ist ein wichtiger Aspekt des Arbeitsrechts. Sie dient dazu, die Arbeitszeit fair zu regeln und um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer für ihre zusätzliche Arbeit entschädigt werden. Arbeitgeber sollten sich bewusst sein, dass die Nichteinhaltung der Überzeitregelungen zu rechtlichen Konsequenzen führen kann, wie beispielsweise Schadensersatzforderungen.