Alle ArbeitnehmerInnen in der Schweiz haben Anspruch auf bezahlte Ferien, um sich von der Arbeit zu erholen und intensiv am kulturellen, gesellschaftlichen sowie familiären Leben teilnehmen zu können. Damit die Vorfreude auf die schönsten Wochen im Jahr nicht getrübt werden, möchten wir Sie mit dem kostenlosen Download des Factsheets «Ferienregelung in der Schweiz» detailliert über die verschiedenen Ferienregelungen in Kenntnis setzen. Denn nicht allen Arbeitgebern und Arbeitnehmenden sind diese bekannt und in der Folge entstehen unnötigerweise Ärger und Frustration.
Für jeden Angestellten besteht ein Mindestferienanspruch pro Dienstjahr, für junge Personen bis zum vollendeten 20. Altersjahr schreibt das Gesetz überdies eine Woche mehr vor. Kann der Gesamt-, Einzel- sowie Normalarbeitsvertrag einen anderen Ferienanspruch vorsehen?
Vielen Angestellten ist nicht bewusst, dass der Arbeitgeber die Befugnis hat, den Ferienzeitpunkt seiner Mitarbeitenden zu bestimmen oder gar eine Verschiebung anzuordnen. Wir sagen Ihnen, welche Kriterien dabei zu berücksichtigen sind.
Unter welchen Voraussetzungen steht es dem Arbeitnehmer zu, bei Krankheit oder Unfall die Ferien nachzuholen?
Kann der Arbeitnehmer sich gegen angeordnete Betriebsferien wehren?
Welche Regelungen gelten nach der Niederkunft? Ist eine Verrechnung des Mutterschaftsurlaubs mit den Betriebsferien rechtens? Wie lange dauert ein Beschäftigungsverbot und wann verfällt der Anspruch?
Darf ein Arbeitgeber als Folge eines eigenmächtigen Ferienbezugs die Kündigung aussprechen? Was sagt das Schweizer Bundesgericht dazu?
Ist eine Anordnung von Zwangsferien generell erlaubt und wie sieht es bei einer Pandemie wie Corona aus? Müssen Ferientage oder Überzeit abgebaut werden, sofern Homeoffice nicht möglich ist? Wie sieht es mit dem vertragsmässigen Lohn aus — ist eine Kürzung erlaubt?
Können Ferienansprüche verjähren — wenn ja, wann beginnt die Verjährungsfrist?
Was sagt das Gesetz zur monetären Abgeltung von Ferienguthaben? Unter welchen Voraussetzungen ist es erlaubt, wann nicht?
Wie tangiert eine unverschuldete Rückkehr aus den Ferien den Lohn eines Arbeitnehmers? Die Antwort wird Sie vermutlich überraschen!